AGB

Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

§1 VERTRAGSGEGENSTAND

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen den Kunden und der Nesolu GmbH.
  2. Als Kunde der Nesou GmbH gelten juristische und natürliche Personen, welche von Nesolu GmbH im Rahmen eines Vertrages Dienstleistungen oder Produkte beziehen.
  3. Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und der Nesolu GmbH. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB erlangen einzig mit schriftlicher Bestätigung der Wirksamkeit.

§2 VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Soweit im Angebot nichts Abweichendes festgelegt wird, bleibt die Nesolu GmbH während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum des Angebots an dieses gebunden.
  2. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung des Angebotes oder durch die Auftragserteilung in schriftlicher und/oder mündlicher Form.
  3. Die Nesolu GmbH ist nach Vertragsabschluss für höchstens ein Jahr an den Vertrag gebunden. Der Anspruch auf Leistungen, welche bis dahin aufgrund von nicht durch die Nesolu GmbH verschuldeten Verzögerungen nicht wahrgenommen werden konnten, verfällt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  4. Mit dem Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit den Geschäftsbedingungen der Nesolu GmbH einverstanden. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen der Schriftform.

§3 LEISTUNGSANGEBOT

  1. Für neue Kunden erfolgt die erste Besprechung sowie das erste Angebot der Nesolu GmbH unentgeltlich. Alle der ersten Besprechung bzw. des ersten Angebots folgenden Tätigkeiten sind entgeltlich. Ohne eine anderweitige Vereinbarung werden Leistungen der Nesolu GmbH nach Aufwand verrechnet.
  2. Vom Kunden angeforderte jedoch nicht verwendete Entwürfe oder Dienstleistungen werden entsprechend den Aufwendungen von Nesolu GmbH verrechnet.
  3. Sämtliche Leistungen, welche nicht ausdrücklich in dem Pflichtenheft oder dem Angebot aufgeführt sind, werden vom dort festgehaltenen Kostendach nicht umfasst. Darunter fallen insbesondere auch Änderungen, Aktualisierungen und Weiterentwicklungen (sog. Updates) einer Dienstleistung oder eines Produktes. Solche weiterführenden Aufträge sind Gegenstand separater Verhandlungen.

§4 ABNAHME

  1. Eine Zwischenabnahme nach Erstellung graphischer Elemente gemäss Pflichtenheft oder gemäss Absprache ist verbindlich. Änderungen nach der Zwischenabnahme die nicht auf Verschulden der Nesolu GmbH zurückzuführen sind, können von der Nesolu GmbH verrechnet werden.
  2. Die Endabnahme nach Projektabschluss erfolgt nach Avisierung innert 2 Wochen. Nach dieser Frist ist die Nesolu GmbH berechtigt ihre Dienstleistungen vollumfänglich zu verrechnen.

§5 PFLICHTEN DER NESOLU GMBH

  1. Die Pflichten der Nesolu GmbH gegenüber dem Kunden sind im Pflichtenheft oder im Angebot festgehalten.
  2. Die Nesolu GmbH erbringt die vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. Die Nesolu GmbH kann nicht für Dienstleistungen dritter, wie zum Beispiel die ständige Verfügung des Servers haftbar gemacht werden.
  3. Die Nesolu GmbH verpflichtet sich innerhalb ihrer üblichen Arbeitszeiten Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktionen der Dienstleistungen in Angriff zu nehmen bzw. durchzuführen. Sind diese Störungen und Fehlfunktionen auf Unsachgemässe Handhabung des Kunden zurückzuführen, so wird der Arbeitsaufwand gemäss des aktuellen Stundensatzes in Rechnung gestellt.

§6 PFLICHTEN DES KUNDEN

  1. Die Pflichten des Kunden gegenüber der Nesolu GmbH sind im Pflichtenheft oder im Angebot festgehalten.
  2. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmässigkeit der Inhalte, Daten, Nachrichten, optischen und akustischen Effekte, Operationen, und Transaktionen welche von auf seiner Webseite oder seinem Produkt veröffentlicht oder durchgeführt werden.
  3. 3) Der Kunde hat für die Einhaltung der anwendbaren Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, des Datenschutzes, des Persönlichkeitsrecht, des Fernmelderechts, des Wettbewerbsrechts und des Immaterialgüterrechts zu sorgen. Insbesondere folgende Inhalte dürfen nicht verbreitet werden:
    • Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261 bis StGB
    • Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB
    • Förderung, Anleitung oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten
    • unerlaubte Glücksspiele (z.B. im Sinne des Lotteriegesetzes)
    • unsittliche Materialien
  4. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis, dass die Nesolu GmbH Informationen über ihn bzw. seine Mitarbeiter oder die von ihm beigezogenen Dritten, namentlich Daten über den Netzanschluss, Kontaktpersonen des Kunden usw. an Dritte weitergeben kann, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch die Nesolu GmbH notwendig wird.

§7 WARTUNG UND PFLEGE

  1. Wartungs- und Pflegearbeiten werden sofern diese nicht Bestandteil des Pflichtenhefts oder des Angebots sind, nach Aufwand von der Nesolu GmbH verrechnet.

§8 LEISTUNGS- UND LIEFERTERMINE

  1. Verbindlich abgemachte Liefertermine haben nur dann Ihre Gültigkeit, wenn die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bei der Nesolu GmbH eintreffen. Für Verzögerungen der Liefertermine, für welche die Nesolu GmbH keine Schuld trifft, kann die Nesolu GmbH nicht haftbar gemacht werden. Fälle höherer Gewalt, berechtigen den Besteller nicht vom Vertrag zurückzutreten oder der Nesolu GmbH für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
  2. Betriebsstörungen, insbesondere Nicht- oder verzögerte Belieferung durch Vertragspartner der Nesolu GmbH und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Nesolu GmbH unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden zur Verlängerung der Lieferfristen und/oder Aufhebung der Lieferverpflichtung.

§9 REKLAMATIONEN

  1. Die von der Nesolu GmbH erstellten Arbeiten sind bei Erhalt zu prüfen. Allfällige Fehler oder Beanstandungen sind der Nesolu GmbH innert 7 Tagen oder der vereinbarten Abnahmefrist zu melden. Nach Ablauf der Frist gilt die Lieferung als korrekt und angenommen.

§10 AUFTRAGSABBRUCH, -ÄNDERUNG

  1. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der Nesolu GmbH bereits erbrachte Leistungen bezahlen, alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

§11 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Rechnungen der Nesolu GmbH für Dienstleistungen und Produkte aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung in Schweizer Währung zu bezahlen.
  2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben erbrachte Diensleitungen und Produkte Eigentum von Nesolu GmbH und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
  3. Die Nesolu GmbH ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlungen oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  4. Für Nichteinhaltung des Zahlungstermins können Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum der Rechnung sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts-,Gerichts- und weitern Schadenskosten geltend gemacht werden.

§12 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

  1. Bei begründeter, rechtzeitiger Beanstandung für von der Nesolu GmbH erstellten Dienstleistungen, erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sämtliche weitere Gewährleistungsansprüche bzw. Mängelrechte sind ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit durch die Nesolu GmbH weggebunden.
  2. Die Nesolu GmbH handelt im Auftrag des Kunden und übernimmt keine Haftung für Rechtswidrig verbreitete Daten und Inhalte.
  3. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst die Nesolu GmbH jede Haftung für direkte und indirekte bzw. Folgeschäden als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfsmittel aus.

§13 URHEBER- UND ANDERE RECHTE

  1. Die Nesolu GmbH geht ohne weiteres Nachfragen davon aus, dass der Kunde für an die Nesolu GmbH übergebenen Vorlagen, Daten und dergleichen die Reproduktionsrechte besitzen.
  2. Das Copyright für die von der Nesolu GmbH erstellten Webseiten und Produkte liegt beim Kunden. Ausgenommen davon sind Softwarebausteine, Scripte und dergleichen, welche von der Nesolu GmbH programmiert werden. Diesbezüglich gehen lediglich die Nutzungsrechte an den Kunden über. Möchte der Kunde diese Rechte auch kaufen, so muss dies zusätzlich nach Vereinbarung verrechnet werden.
  3. Der Kunde gewährt der Nesolu GmbH das Recht auf der erstellten Webseite unseren Namen in Verbindung mit einem Hyperlink zu unserer offiziellen Webseite einzubinden.
  4. Layout und Design Vorschläge, welche von der Nesolu GmbH in Verbindung mit einer Offerte erstellt wurden, dürfen ohne schriftliche Genehmigung von der Nesolu GmbH nicht an Dritte weitergegeben oder anderweitig gebraucht werden. Die Rechte bleiben bei der Nesolu GmbH.

§14 GERICHTSSTAND

  1. Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Als Gerichtsstand gilt der jeweilige Sitz der Nesolu GmbH.

§15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Beim Angebot und/oder Verkauf von Dienstleistungen und Produkten gelten ausschliesslich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Im übrigen behält sich die Nesolu GmbH jederzeitige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
  2. Geschäftsbedingungen Dritter (Kunden, Vertriebspartner usw.) werden von der Nesolu GmbH – auch wenn keine offensichtlichen Widersprüche vorliegen – nicht anerkannt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
  3. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, das gilt auch für die Änderung des Schrifterfordernisses.
  4. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.
  5. Der Erfüllungsort für Leistungen von der Nesolu GmbH ist der Sitz der Nesolu GmbH.
  6. Diese AGB gelten ab 1. August 2014.